BJ68

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friemel hat geschrieben: Hallo Leute,
ich betreibe schon seit langer Zeit Fitness und hab mich mal gefragt ob es verboten wäre wenn ich mir Hormone "Marke Eigenbau" reinhauen würde.
Die "Leviten" haben Dir ja genügend andere schon gelesen, daher zur Beantwortung Deiner Frage:
a) Stanozolol findet man in der Anlage zur AMVV http://bundesrecht.juris.de/amvv/index.html und damit ist der Wirkstoff Verschreibungspflichtig.
b) da die von Dir genannte Anwendung eindutig unters AMG fällt wäre dieses hier einschlägig im Gegensatz zu jemanden der z.B. diesen Stoff synthetisieren möchte, weil ihn die Synthese interessiert.
Jetzt wirs juristisch:
c) Im §96 Strafvorschriften Abs.4 findet man [...]Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 4. Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, Testsera oder Testantigene oder Wirkstoffe, die menschlicher oder tierischer Herkunft sind oder auf gentechnischem Wege hergestellt werden, sowie andere zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe menschlicher Herkunft entgegen § 13 Abs. 1 ohne Erlaubnis herstellt [....] aus http://bundesrecht.juris.de/amg_1976/__96.html
Allerdings liest man im §13 Abs. 1 [...](1) Wer Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, [...] gewerbs- oder berufsmäßig zum Zwecke der Abgabe an andere herstellen will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. [...] Eine Abgabe an andere im Sinne des Satzes 1 liegt vor, wenn die Person, die das Arzneimittel herstellt, eine andere ist als die, die es anwendet.[...] aus http://bundesrecht.juris.de/amg_1976/__13.html
Damit ist der §95 nicht auf Dein Problem anwendbar....
d) Im §95 Strafvorschriften Abs. 1 ließt man
[...](1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
2a.entgegen § 6a Abs. 1 Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr bringt, verschreibt oder bei anderen anwendet,[...] aus http://bundesrecht.juris.de/amg_1976/__95.html
Nach §4 Abs. 17 ist der Begriff Inverkehrbringen alsdas "Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe, das Feilhalten, das Feilbieten und die Abgabe an andere" definiert....
Damit wäre dieser Paragraph auch nicht anwendbar.....allerdings und hier wirds zu einer Auslegungssache des Richters:
e) findet man im § 8 Verbote zum Schutz vor Täuschung folgendes Zitat:
[...](1) Es ist verboten, Arzneimittel herzustellen oder in den Verkehr zu bringen, die
1. durch Abweichung von den anerkannten pharmazeutischen Regeln in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert sind,[...] aus http://bundesrecht.juris.de/amg_1976/__8.html
Und dieser Paragraph findet auch Erwähnung im § 95 Strafvorschriften:
[...](1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
3a. entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder 1a, auch in Verbindung mit § 73 Abs. 4 oder § 73a, Arzneimittel herstellt oder in den Verkehr bringt,[...]
Mit anderen Worten, da Du im Heimlabor die anerkannten pharmazeutischen Regeln nicht einhalten kannst, könnte ine Richter auf den Trichter kommen das das Arzneimittel an sich in der Qualität nicht unrehrblich gemindert ist und Dich wegen diesem Paragraphen verurteilen. Stellt sich bloß die Frage ab wann die Qualität so gemindert ist, daß dieser Paragraph anwendbar ist.....ist in meinen Augen ein Art "Gummiparagraph" um eventuelle Lücken wie die von Dir aufgeführte zu schließen....
f) und wie immer Ermittlungen und die Maßnahmen (Hausdruchsuchung usw.) des grünen/blauen Trachtenvereins sind unabhängig vom Ausgang eines eventuellen Gerichtsverfahrens...
Mit anderen Worten wer Stoffe die in
1. "Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel" siehe http://www.gesetze-im-internet.de/amvv/index.html
2. "Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel" http://www.gesetze-im-internet.de/amverkrv/index.html
erwähnt werden herstellen möchte, sich dafür Grundstoffe besorgt kann zum Ziel von Ermittlungsmaßnahmen werden.
Ebenfalls finden sich Verbote in
3. "Verordnung über kosmetische Mittel" http://www.gesetze-im-internet.de/kosmetikv/index.html
4. und im "Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch" http://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/index.html
die auch zu Ausforschungen anlass geben können.....
bombjack
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