MasterOfDisaster

Hier seit: 08.06.2004
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Das reicht denen. Der Begriff "Zufallsfund" und das Verwertungsverbot gelten heute de facto nicht mehr und Du musst damit rechnen, wenn Sie Dir wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das SpStG die Tür eintreten und nichts finden, bekommst Du eben ein Verfahren wegen des aufgemotzten Mofas oder wegen herumliegender selbstgebrannter CDs oder oder oder.....
So einfach ist das heute in einem Rechtsstaat. Letzten Endes geht es den Herrschaften darum, einen schweren Eingriff in die Privatsphäre des Bürgers zu rechtfertigen.
Kein Staatsanwalt will nach so einer Aktion das Gesicht verlieren und zugeben müssen "Da war überhaupt nichts !"
Also besser die finden IRGENDWAS als GAR NICHTS.
P.S.: Computer werden praktisch IMMER beschlagnahmt, zur Sicherheit sollte man übrigens auch ein paar Pornos drauf haben, weil ein allzu "sauberer" PC heute auch schon das Misstrauen der Ermittler weckt und man Dir dann das Vorhandensein von versteckten Partitionen usw. mit höchst terroristischem Inhalt unterstellen wird.
Man kann es drehen und wenden wie man will, meistens geht es 1 : 0 für die Bull Ordnungswehrmacht aus.
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_________________ "Hobbyislamchemikerterroristen rühren ultragiftigen Hochbrisanznuklearsprengstoff nach Anleitungen aus dem Dark-Internet und Geheim-Chemiebüchern multimegatonnenzentnerweise in der Badewanne und im Swimmingpool an und konsumieren nebenher selbstlaborierte Rauchhaschwahngiftspritzen" -- Obtainium |
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