lemmi

Alter: 48
Hier seit: 13.02.2011
Beiträge: 1021

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Na die Frage ist zwar schon ein paar Tage alt, aber vielleicht ja noch aktuell:
um eine Kalibrierkurve zu erstellen müssen alle Bedingungen konstant gehalten werden, d.h. die Endkonzentrationen aller Komponenten außer dem zu bestimmenden Enzym in der zu photometrierenden Mischung müssen konstant sein.
D.h man mischt z.B. gleiches Volumen an Reagenzlösung (d.h. Puffer, NPP-lösung etc. zusammengemischt) + immer gleiches Volumen an Probelösung. Also z.B. jeweils 2 ml Reagenzlösung + 200 µl Probelösung. Die Probelösung ist im Falle der Kalibration die Enzymlösung mit jeweils unterschiedlicher Aktivität. Dazu muß man von der Standardlösung ( = Enzymlösung bekannter Aktiviität) eine Verdünnungsreihe ansetzen. Man darf nicht etwa verschiedene Volumina einer Standardlösung gleicher Aktivität verwenden.
Manche Vorschriften sind allerdings so ausgelegt: man setzt unterschiedliche Enzymvolumina ein und variiert dafür die Menge an zugesetztem Wasser. Also z.B. 1 ml Substratlösung + 1 ml Puffer und dann 100 µl Enzymlösung + 900 µl Wasser oder 200 µl Enzym + 800 µl Wasser etc. Dabei kommt natürlich dasselbe raus als wenn man immer 1 ml enzymlösung verschiedener Verdünnung einsetzt, da das Endvolumen und die Endkonzentration an substrat gleich geblieben sind.
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_________________ Lege, lege, lege,
ora, ora, ora,
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