Entropie

Hier seit: 19.09.2005
Beiträge: 2998

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Benzol hat geschrieben:
Stimmt, so habe ich das noch gar nicht gesehen.
Ja, es gibt deshalb leider praktisch alle paar Tage bis alle 2 Wochen neue
Entwicklungen in dieser Hinsicht. Die Behörden machen scheinbar fast nichts anderes
mehr, als Vorschriften in dieser Hinsicht zu verschärfen.
Zitat:
Leider gibt es keine echte Einspruchsmöglichkeit für den Einzelnen
um auch den Gesetzgeber in die Schranken zu weisen! Ärgerlich!
Theoretisch gäbe es die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde, aber bei einer EU-Verordnung
gilt der "Solange II"-Beschluss des BVerfG, dass man sich nicht für zuständig hält und die Sache
an den EUGH geleitet werden müsste. Dessen Rechtsprechung hat die Tendenz, die Macht der EU
möglichst auszubauen.
Focus-Flamepoint hat geschrieben: Zu Entropies Beitrag:
...
Da hätte ich dann 2 Fragen:
Um diese Frage kurz zu beantworten: Das war leider nicht nur im übertragenen Sinn gemeint, sondern
dies wurde einem Dipl. Ing. vor einem Landgericht in NRW im Rahmen eines Strafverfahrens (nach
einer Razzia wegen Kaufs ganz anderer Chemikalien) tatsächlich vom Gericht erwidert, als sein Anwalt zurecht
darauf hinwies, dass maximal ein sogenannter "unvermeidbarer Verbotsirrtum" vorgelegen habe,
da der Betroffene die Rechtslage selbst anhand der Vorschriften und von Stofflisten usw. geprüft hatte
und davon ausging, dass der Erwerb anderer Stoffe erlaubnisfrei sei (was er sogar war!).
Eine Revision wurde von dem Oberlandesgericht ohne Begründung abgeschmettert.
Zitat:
1.) Leben Wir in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat, oder in einem Polizeistaat, wo dies nötig ist?!
Man sollte sich auf die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland seit 2004 nicht mehr zu sehr verlassen.
Auf die Vorhaltungen des bekannten Lobbyisten hin wurde von den zwei grossen Volksparteien
(insbesondere der CDU/CSU, deren Mitglied der Lobbyist kurz vor der Kampagne wurde sowie
den Schwarz-Roten und Rot-Grünen Landesregierungen in SH und NRW)
bekanntlich hysterischer Aktionismus veranlasst.
Im Zweifelsfall ist nach Erfahrungen aus anderen Rechtsgebieten nicht das massgeblich, was in
Gesetzen und Verordnungen steht und wie dies in anderen Vorschriften und Kommentaren erläutert
wird, sondern was für ein Rundschreiben ein Ministerium an Polizeidienststellen und Behörden
verschickt! So werden in anderen Rechtsgebieten einerseits z.T. Handlungen politisch geduldet,
die nach dem Wortlaut, dem Sinn und der Entstehungsgeschichte der Vorschriften fast an
einen Verbrechenstatbestand grenzen, während man zur gleichen Zeit auf dem gleichen Gebiet
-selbst nach deutschen Spielzeugnormen- völlig legale, harmlose Handlungen aus politischer
Ideologie verfolgen liess!
Ein typisches Beispiel hierfür waren die Kriminalisierungsversuche für Eigentümer bzw.
Hersteller von Softair- und Spielzeugpistolen. Hier hat erst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und
eine Gesetzesänderung diese Praxis, welche später als irrtümliche Änderung hingestellt
wurde Rechtssicherheit wiederhergestellt und die diversen Ideologen in Bayern usw. in ihre Schranken
gewiesen.
In obigem Fall haben Gutachter der BAM mit verfassungswidrigen (Analogieverbot des GG!)
Argumenten versucht, eine Erlaubnispflicht für getrocknetes Cellulosenitrat (nur 10.8% Stickstoffgehalt) zu konstruieren (war in 1. Instanz erfolgreich) und eine Rahmenzusammensetzung für Gemische von Kaliumnitrat
und Schwefel (sowie Holzkohle) plötzlich auf sämtliche Mischungen von Kaliumnitrat mit sämtlichen organischen
Stoffen auszudehnen, was vom Gericht in 2. Instanz und vor dem OLG akzeptiert wurde.
Die obigen Gegenargumentation, man hätte bei Polizei/Behörden vor jedem solchen
Handgriff fragen müssen, ist eine Art Standard-Gegenargumentation der deutschen Justiz.
Sie verkennt, dass dies für einen Fachmann, für den solche Tätigkeiten täglich vorkommen,
gar nicht praktikabel wäre.
Kürzlich äußerte übrigens im ZDF selbst ein Richter Zweifel daran, dass man Deutschland noch in vollem
Umfang als Rechtsstaat bezeichnen kann und spielte dabei auf andere Praktiken an. Das spricht für sich.
Zitat:
2.) Hat die Polizei überhaupt die KOMPETENZ, mich in Sachen Umgang mit Chemikalien beraten zu können? -
meiner Erfahrung nach hat sie die nicht!!!
Natürlich hat sie das nicht. Sie würde bei fast jeder Anfrage antworten: Das ist verboten/erlaubnispflichtig.
Dann hat der Fragesteller den schwarzen Peter und müsste eine kostspielige Erlaubnis in einem langwierigen Verfahren mit ungewissem Ausgang beantragen, die er eigentlich nichtmal braucht.
Aber selbst wenn das BKA geantwortet hatte, dies sei (bei einer Frage im Waffenrecht) erlaubt und das BKA habe dazu gerade eine Feststellung erlassen, wurde noch ein Spielzeughersteller wegen obiger Spielzeugpistolen
vor den BGH gezerrt, indem man argumentierte, das BKA habe seine Kompetenzen überschritten.
Der folgte dem zwar in Teilen, stellte dann allerdings -oh Wunder- einen unvermeidbaren Verbotsirrtum fest.
Langsam hat dieses absurde und unverantwortliche Vorgehen in Deutschland extrem groteske Formen angenommen. Vielleicht kann man in bezug auf Deutschland 2010 am ehesten von einem besonders ausgeprägten Obrigkeitsstaat sprechen, dessen Behörden auf Zuruf von Politikern der zwei grossen Volksparteien
aus politischem oder ideologischen Kalkül jederzeit plötzlich gegen irgendwelche Berufs- und Hobbygruppen vorgehen können, selbst bevor die Rechtslage überhaupt verschärft wurde. Der Bürger hat dann ganz
schlechte Karten, selbst wenn er geltendes Recht nach bisheriger Auslegung strikt eingehalten hat.
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