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Fred
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Alter: 17
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Verfasst am: 6/3/2010, 15:58  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Wenn man die Dinger im Wald oder bei ner Grillparty braucht greift das Führungsverbot doch garnicht? Führen heist doch nur, dass man es nicht zugriffsbereit in der Öffentlichkeit mit sich führen darf, wohl aber in einem verschlossenem Behälter.
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versor




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Verfasst am: 6/3/2010, 16:22  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Zitat:
Führen heist doch nur, dass man es nicht zugriffsbereit in der Öffentlichkeit mit sich führen darf, wohl aber in einem verschlossenem Behälter.


Richtig, Führen einer Waffe ist aber auch das nicht verschlossene mitführen im PKW, das abgeschlossene Handschuhfach oder der Kofferraum sind hierbei nicht ausreichend ! hierfür bedarf es auch eines gesondert abschließbaren Behältnisses ( Abschließbarer Waffenkoffer etc..)
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carpe noctem
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MasterOfDisaster
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Verfasst am: 6/3/2010, 17:04  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

"Öffentlichkeit" - das ist ein verdammt schwammiger Begriff !

Das z.B. Neonazis keine Messer bei einer Demo dabei haben dürfen ist klar, aber was ist denn nun, wenn die Zillertaler Türkenjäger ein Grillfest abhalten und jeder hat da so sein Klappmesserchen dabei ? Meines Erachtens nach könnte man die - wenn man denn wollte - locker anzeigen, weil nicht unbedingt ersichtlich ist, ob die damit nun ausschliesslich ihre Würstchen anschneiden oder das des armen Ausländers (der nicht zum Grillen eingeladen wird) ABschneiden wollen.

Schwierig, schwierig.

Und ich könnte mir in den Arsch beissen, weil die schönen Messerchen bei Lidl heute schon weg waren. Lustigerweise parkte vor der einen Filiale ein Bus vom Zoll.
Sollte das Zufall gewesen sein ? Oder hat da der Staat die Messerchen schnell noch aus dem Verkehr gezogen ? Naja, solange ich nichts anderes höre gehe ich mal davon aus, daß mein Friseur Recht hat und sich die Jungs da nur was zum Futtern geholt haben.
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Fabian

Was ist ein Superuser?

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Verfasst am: 6/3/2010, 18:07  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

MasterOfDisaster hat geschrieben:
Und ich könnte mir in den Arsch beissen, weil die schönen Messerchen bei Lidl heute schon weg waren. Lustigerweise parkte vor der einen Filiale ein Bus vom Zoll.
Sollte das Zufall gewesen sein ? Oder hat da der Staat die Messerchen schnell noch aus dem Verkehr gezogen ? Naja, solange ich nichts anderes höre gehe ich mal davon aus, daß mein Friseur Recht hat und sich die Jungs da nur was zum Futtern geholt haben.


Ich wollte die "Messerchen" am Donnerstag auch holen, wurden aber aus einem Grund den mir die Mitarbeiterin nicht nennen konnte aus dem Programm genommen .... Rolling Eyes
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MasterOfDisaster
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Verfasst am: 6/3/2010, 19:01  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Oha ! Sehe ich das eigentlich falsch, oder waren bei den Messern Einhandvarianten dabei ?

Wenn dem so ist, dann würden die unter das Verbot fallen und dürften mindestens mal nicht "geführt" werden. Ob die überhaupt verkauft werden dürfen - da bin ich mir noch nicht so sicher.

Auf jeden Fall wäre es schon ziemlich leichtsinnig von Lidl Messer zu verkaufen, die der Kunde genaugenommen so gar nicht aus dem Laden tragen darf (das fällt schon unter "Führen").

Bin mal gespannt, ob da noch was rauskommt bei der Geschichte. Irgendwas stinkt da.
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Caesiumhydroxid



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Verfasst am: 6/3/2010, 19:14  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Was ich dabei nicht verstehe ist, dass doch auch jeder Küchemesser z. B. zum Nachschleifen zum SChleifer bringen darf etc., oder ist das auch verboten?
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versor




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Verfasst am: 6/3/2010, 20:33  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Zitat:
Was ich dabei nicht verstehe ist, dass doch auch jeder Küchemesser z. B. zum Nachschleifen zum SChleifer bringen darf etc., oder ist das auch verboten?


Wenn die Messer eine einschneidige und feststehende Klinge unter 12cm Klingenlänge haben, kannst du sie problemlos transportieren. Rein Rechtlich gesehen müsstest du jedoch die Messer mit über 12 cm Klingenlänge in einem verschließbaren Behältnis transportieren.
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carpe noctem
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anthrax




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Verfasst am: 6/3/2010, 21:09  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Wozu braucht ihr denn eigentlich Messer?!

Also ich schneide mein Brot immer elegant mit meinem Laserschwert^^

Btw. zum Thema Minister/Innenminister:
Habt ihr schon mal bemerkt das die Herren, bevor sie Innenminister werden, "recht" normale Menschen sind? Schily, Schäuble, de Maiziere - alles recht besonnene Persönlichkeiten.
Ich vertrete ja die Hypothese, dass man automatisch in Paranoia und Sicherheitswahn verfällt wenn man verantwortlicher Innenminister wird. Wenn man jeden Tag Berichte vom BKA, BND etc. vorgelegt bekommt, die niemals in der Öffentlichkeit bekannt werden, bei denen einem einfach die Haare zu Berge stehen ist das wohl wahrscheinlich eine Berufskrankheit.
Als IM (höhö) weiß man wohl einiges, das man wohl lieber nicht wissen will.
Da verschaft man sich mit Vorratsdatenspeicherung, Nacktscannern und allen möglichen Restriktionen ein ruhiges Gewissen. Als Verantwortlicher möchte ich auch nicht der Arsch sein wenn wirklich mal etwas größeres in D passiert.^^
Klar die Resultate sind schon weird....
Aber wem's nicht passt --> lasst euch selber wählen und reißt euren Arsch auf! Meckern lässt sich leicht^^

Seit wann gilt das Verbot mit den Klingen denn?
Wir hatten im Herbst bei einer Freizeit auch ne Axt, Sägen, größere Messer rumliegen, als wir wegen Feuer an der Feuerstelle (Anmeldung etc.) von Beamten kontrolliert wurden.
Die hatten dazu kein Wort verloren. Ich denk den normalen Streifenbeamten juckt das auch recht wenig wenn man nicht gerade durch die Einkaufsmeile damit rennt....
Auch im Auto, wenn man nicht den Psycho eindruck macht und mit Piratenmesser im Mund rumcruist.....
Kann ich mir nicht vorstellen.
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Caesiumhydroxid



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Verfasst am: 6/3/2010, 21:28  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

versor hat geschrieben:
Zitat:
Was ich dabei nicht verstehe ist, dass doch auch jeder Küchemesser z. B. zum Nachschleifen zum SChleifer bringen darf etc., oder ist das auch verboten?


Wenn die Messer eine einschneidige und feststehende Klinge unter 12cm Klingenlänge haben, kannst du sie problemlos transportieren. Rein Rechtlich gesehen müsstest du jedoch die Messer mit über 12 cm Klingenlänge in einem verschließbaren Behältnis transportieren.


So gut wie jeder hat doch zu Hause ein großes Küchenmesser, wäre es also illegal, das ganze im Geschäft zu kaufen und dann mit nach Hause zu nehmen? Rolling Eyes
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Verfasst am: 6/3/2010, 21:38  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Zitat:

So gut wie jeder hat doch zu Hause ein großes Küchenmesser, wäre es also illegal, das ganze im Geschäft zu kaufen und dann mit nach Hause zu nehmen?

Nein, es ist ja verpackt. Es ist aber untersagt mit einem gezückten oder zugriffsbereiten (zB am Gürtel getragenen) Küchenmesser in der Öffentlichkeit umherzulaufen. Im entlegenen Wald kann man das wohl machen, zumal im Wald auch keine Polizisten sind, nur ist ein so großes Messer auch eher unpraktisch...
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Und jetzt das Kinderlied:

Drah di net um oh oh oh
schau schau der Komissar geht um oh oh oh
er wird di anschaun und du weißt warum
die Lebenslust bring di um
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MasterOfDisaster
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Verfasst am: 6/3/2010, 21:41  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Letzten Endes geht es bei dem Messerverbot nur darum, Unruhestiftern bei Demos, Fußballspielen oder anderen Anlässen sicher einen Strick drehen zu können. Gleiches gilt für betrunkene Krawallbrüder, Drogendealer und Strassengangster, mit denen sich unsere geschätzten Polizisten täglich rumschlagen müssen.

Und ehrlich gesagt: ich verstehe das ! Wenn ich Polizist wäre, würde ich mit dem Gesocks mit dem Messer in der Hand auch nicht darüber diskutieren wollen, ob es jetzt das Messer bei sich tragen und womöglich dem Polizisten entgegenhalten darf oder nicht.
Was ich nicht verstehe: warum werden meine Freiheiten wegen so einem Dreckspack eingeschränkt ?

Ich würde nur ein einziges Gesetz zur Lösung des Problems "Angriffe auf Polizisten" erlassen: wer einen Polizisten mit einer (Hieb, Stich, Atom, usw.)-Waffe bedroht oder gar angreift, verwirkt seine Bürgerrechte und darf ohne weitere Vorwarnung (!) mit einem gezielten Schuss ausser Gefecht gesetzt werden. Das würde zumindest den Polizisten wieder etwas mehr reale Sicherheit verschaffen.
Was sonstige Untaten mit Messern angeht, so kann ich mir nicht eine Milliskeunde vorstellen, das sich echte Messerstecher von den "scharfen" Gesetzen abschrecken lassen geschweige denn das dadurch Gewalttaten verhindert werden könnten. Wer bei der Kneipenschlägerei kein Messer zur Hand hat, greift gerne auch mal zur abgebrochenen Bierflasche - die ist längst als Surrogat bekannt und etabliert.
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Verfasst am: 6/3/2010, 21:57  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Oo da du es jetzt ausgesprochen hast gibts das gute bier demnächst nur noch in PET Flaschen oder aus Ikea Bechern...
Wasserleitungen werden ja schon zum großen teil aus Kunststoffrohr hergestellt damit man damit niemandem mehr den Schädel einschlagen kann (Ich hab mir aber vorsorglich ein paar größen ans lager gestellt).

Weiterhin bin ich auch dafür nach EINER Vorwarnung sofort auf das Klientel zu schießen...
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Verfasst am: 6/3/2010, 22:07  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Zitat:

Weiterhin bin ich auch dafür nach EINER Vorwarnung sofort auf das Klientel zu schießen...

Ist der Einsatz von tödlichen Waffen denn noch zeitgemäß? Es gibt doch less-lethal-weapons, die sollten nützlicher sein als Pistolen. Wenn ich Polizist wäre würde ich nicht gerne mit einer scharfen Pistole auf einen Angreifer feuern auch nicht wenn ich es darf.
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Und jetzt das Kinderlied:

Drah di net um oh oh oh
schau schau der Komissar geht um oh oh oh
er wird di anschaun und du weißt warum
die Lebenslust bring di um
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Verfasst am: 6/3/2010, 22:21  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Naja, bei Tränengas ist z.B. schon lange bekannt, das es bei Betrunkenen häufig keine Wirkung zeigt.
Ähnliches gilt bei Leuten im Drogenrausch: die spüren einfach keine Schmerzen mehr.
Wenn so ein Angreifer nicht SOFORT ausgeschaltet wird, indem man ihm die Knie zertrümmert oder ihn ausreichend schwer verletzt, hat man keine Chance mehr.

Es kann auch nicht sein, das einer in seinem Wahn oder Rausch einen Polizisten absticht und nachher als unzurechnungsfähig mit einer verhältnismässig milden Strafe davonkommt.
Wer die Kontrolle über sich und seine Handlungen verliert, muss unbedingt die Finger von Drogen lassen. Andernfalls muss er die (letalen) Konsequenzen tragen. Man kann von keinem Polizisten verlangen, das er die Zeche für die Verfehlungen anderer mit seinem Leben bezahlt.
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Verfasst am: 6/3/2010, 22:48  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Zitat:
Naja, bei Tränengas ist z.B. schon lange bekannt, das es bei Betrunkenen häufig keine Wirkung zeigt.

Das hängt auch vom Tränengas ab. CS versagt viel leichter als Capsaicin, Mischungen von CS mit Capsaicionoiden sollen bei Drogenkonsumenten und Wahnsinnigen angeblich gute Resultate gezeigt haben, allerdings kann es auch manchmal zu tödlichen Interaktionen kommen.
Ferner gibt es noch Taser, Gummiegeschosse, usw einem guten Elektroshock hat kein Schmerzmittel etwas entgegenzusetzen. Und einen völlig Besoffenen zu überwältigen sollte für einen Polizisten auch kein Problem sein, wenn er mit seinem Kampfknüppel gut umgehen kann. Professionelles Nahkampftraining kann sehr viel bringen.

Zumindest bei nicht all zu abgedrehten Menschen ist eine tödliche Waffe meines Erachtens unangebracht. Wenn jemand mit Pupillen wie Handtellern geifernd auf allen Vieren umherspringt ist das was anderes, genauso wenn der Angreifer selber eine Schusswaffe trägt.

Man muss auch die psychische Situation des Polizisten beachten, niemand schießt gerne einen anderen tot und viele können es auch nicht verkraften, selbst wenn es Notwehr war.
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