BJ68
Alter: 41
Hier seit: 08.06.2006
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Der Witz an der Sache ist eigentlich, dass dieses Führungsverbot sich gegen eine bestimmte Klientel richten soll. Blöderweise (oder eher Guterweise) kann das so nicht ins Gesetz geschrieben werden, daher diese Umschreibung und damit diese polizeiliche Allmacht, denn das sollte man nicht vergessen das wenn die Polizei ein Führungsverbot annimmt das Messer eingezogen wird.
Btw. ich frage mich immer noch was den Unterschied in der Gefährlichkeit ausmacht ob die Klinge 119 mm lang ist oder 121 mm? Okay, angenommen ich wiege 600 kg dann könnte u.U. meine Speckschicht ausreichen um mich vor Attacken mit einer Klinge unter 120 cm zu schützen.....
Wenn ich als Pfadfinder unterwegs bin werde ich auch zukünftig mein Messer am Gürtel mit einer Klingenlänge von 150 mm dabei haben, einfach deshalb weil ich der Meinung bin dass ich nicht zu der Zielgruppe gehöre gegen die sich das Gesetz richten soll. Falls ein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft etwas anderes meint, werde ich den Rechtsweg beim erstenmal ausschöpfen, beim zweiten mal könnte es sein, das das Messer als eines der größten Zäpfchen in die Medizingeschichte eingeht. Manche Gesetze sind zum brechen da......
Btw. noch heftiger aus finanzieller Sicht war das Verbot der Butterfly-Messer. Ein Freund von mir Messersammler, hatte solche Teile aus Titan gefertigt gesammelt. Hinzu kam noch dass diese von Messerschmieden die einen Namen haben gefertigt worden sind und daher in einer Preisklasse von $250 aufwärts lagen. Da der §40 WaffG (Verbotene Gegenstände) keine Ausnahme kennt musste mein Kumpel die Teile loswerden und hat sie (natürlich unter Preis) ins Ausland vekauft.....da frage ich mich so langsam was sich unser Gesetzgeber so einbildet und mit welchem Recht diese (sorry tut mir leid anders kann ich es nicht mehr ausdrücken, da ich mich auch schon länger mit dem WaffG beschäftige) Arschlöcher meinen Leuten ihr Eigentum entziehen zu können, das man massive Verluste einfährt.
Btw. wer richtig meiner Meinung nach mal was zum kotzen haben möchte, das erfüllt den Zweck:
http://www.messerforum.net/initiative/media/diverses/1606961.pdf
Nur soviel dazu, einer unserer Partnerstämme war in der Nähe von Dresden und dort wurde mir mitgeteilt was man unter dem Begriff "in den Randstein beißen" zu verstehen hat aus dieser Sicht und als jemand der mit zu der Zeit recht langen Haaren in das Jagdschema der dieses "Hobby" betreibenden Herren passte empfinde ich da einige Passagen als Hohn, wenn ich es höflich ausdrücken möchte. Was hilft mir bitte das ganze Gewaltmonopol des Staates, wenn sich Arschlöcher entscheiden mich in den Randstein beißen zu lassen? Was bringt mir die ganze Bestrafung der Täter (mal abgesehen vom Maß der Strafe), wenn ich keine Zähne mehr im Mund habe? Was bringt mir das Anrecht auf Schmerzensgeld, wenn die Täter selber von HartzIV und damit immer am nichtpfändbaren Existenzminium? Wie heißt es in Bayern, einem Nackertem, kann man nicht in die Taschen greifen. Sorry, lieber Herr Ströbele, so sehr ich auch Ihre Meinung bei anderen Sachen teile (Gebt den Hanf frei), in dem Fall unterscheiden sich unsere Meinungen total und nein mein Recht auf Selbstverteidigung unter Umständen auch mit Hilfmitteln lasse ich mich von Euch nicht nehmen, denn wie wäre es, stellt doch mal Euren Personenschutz ein oder warum soll für Euch ein indirektes bewaffnetes Selbstverteidigungsrecht gelten und für andere Bürger die sich auch unter Umständen im Raster von gewaltbereiten Personen befinden nicht?
BJ68
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