۞ Versuchschemie.de :: - Gesetzliche Grenzen von Experimenten
Zum Portal Experimente Periodensystem Über_VC Foren-Index Suche
    Registrieren      Login        
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen Printable version
Autor Nachricht
allphysist



Alter: 44
Hier seit: 02.05.2003
Beiträge: 1527
Wohnort: Berlin
blank.gif
Verfasst am: 11/10/2009, 22:38  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Zitat:
Unsere Gesetze sind in diesen Bereichen so gummiartig und unübersehbar, dass es allein Auslegungssache des Richters wie du davon kommst.


Sehe ich 100% genauso.

Zitat:
Normale Privatperson braucht keine Chemikalien, ergo wenn eine Privatperson Chemikalien hat / will ist sie nicht normal und führt was im Schilde = macht sie damit bestimmt irgendwas illegales wie Bomben oder Drogen oder sonst was.


Auch das. Ebenso.

Leute, wacht auf. Bei Kriegswaffen-Nähe und bei Drogen-Nähe genügt der Verdacht. d.h. jedes Denken in diese Richtung führt den Experimentator in Richtung großer Ärger sobald eine HD erfolgt.

Aber völlig EGAL was man macht: nichts, gar nichts schützt einen vor einer HD. Es geht nur darum, was danach passiert. Also Hände weg von diesen Waffen-nahen Experimenten und bitte auch keine Drogen brauen.
Wenn man sich daran hält, kann man auch weiter experimentieren und einer HD entspannt entgegensehen.
_________________
"Wer reich stirbt, stirbt in Schande." (Andrew Carnegie)
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 13341
Autor Nachricht
HansW.




Hier seit: 25.09.2009
Beiträge: 108

germany.gif
Verfasst am: 12/10/2009, 04:10  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Also klar ist, daß die Herstellung und Lagerung von Sprengstoffen oder Betäubungsmitteln entweder nicht oder nur mit entsprechender Genehmigung erlaubt ist. Die Gesetze und Anhänge sind alle einsehbar, so daß man sich über den genauen Stoff bzw. die Grenzen zwischen freien und reglementierten konzentrationen einsehen kann.

Für Unternehmen wird die Sache noch etwas schwieriger als für Privatpersonen, da hier zahlreiche zusätzliche Vorschriften in Kraft treten (Arbeitsschutz, ChemVerbotV, u.ä.).

In keinem Fall sollte man außerdem Gefahrenstoffe jeglicher Art verkaufen, ohne entsprechende Vorraussetzungen zu erfüllen!

Das war es im großen und ganzen auch schon wieder.

Allerdings muß man auch Gesetze zur Umweltreinhaltung, Arzneimittelgesetz, etc. einhalten. Ist aber in fast allen praktischen Fällen durch fachgerechte Entsorgung und kein Verkauf erfüllt.

Wer Stoffe verkaufen möchte sollte sich mit dem ChemVerbotsV und TRGS intensiv vertraut machen.

Also wer keine Entsorgungskatastophe verursacht und bei einer HD auch keinen Stoff gemäß SprengstoffG oder BtMG hat, bekommt auch kein Problem. Zumindest nicht davon ...
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 13341
Autor Nachricht
Fluor



Alter: 17
Hier seit: 17.06.2009
Beiträge: 307
Wohnort: Hessen
germany1.gif
Verfasst am: 12/10/2009, 12:10  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hey,
HansW. Das mann sonst kein Problem bekommen kann ist abseluter Unsinn. Die Beamten finder immer was wo sie einem willkürlich ausgedachte Dinge unterstellen. Wenn man Glycerin und Salpertersäüre dahat wird einem sofort die Herstellung von Nitroglycerin unterstellt. Für die Behörden heißt es das alle Hobbychemiker Drogenköche etc. sind.

MfG
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 13341
Autor Nachricht
Xyrofl



Alter: 20
Hier seit: 25.06.2007
Beiträge: 1500

germany.gif
Verfasst am: 12/10/2009, 13:06  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Im SprengG findet man einen Anhang mit diversen Stoffen drin. Sind das alle verbotenen Sprengstoffe oder gibt es noch mehr?
 http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/anlage_iii_73.html
Zum Beispiel stehen da Pikrinsäure oder TNT nur als trockene, bzw. unter 30% wasserhaltige Zubereitungen drin, kann man daraus schließen, dass Zubereitungen mit mehr Massenprozent Wasser legal zu besitzen sind?
Was ist mit Stoffen, die unbekannt aber trotzdem explosiv sind? Sind sie verboten oder ist das wie bei den nicht gelisteten Betäubungsmittelanaloga, dass nur der Missbrauch verboten wäre?

Und ab wann ist ein Stoff rechtlich gesehen zum Sprengen bestimmt? Ich meine woher will jemand denn wissen, was ich mit einem Stoff vorhabe, bzw es beweisen...
Gillt in einem solchen Fall immernoch die Unschuldsvermutung?
_________________
Und jetzt das Kinderlied:

Drah di net um oh oh oh
schau schau der Komissar geht um oh oh oh
er wird di anschaun und du weißt warum
die Lebenslust bring di um
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 13341
Autor Nachricht
allphysist



Alter: 44
Hier seit: 02.05.2003
Beiträge: 1527
Wohnort: Berlin
blank.gif
Verfasst am: 12/10/2009, 13:41  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Was sie bei einer HD hochziehen, ist die eine Sache. Wofür Du wirklich verknackt wirst, eine andere. Das erste regelt die Willkür, das zweite der Richter. Der darf ins Gesetz gucken, muß aber nicht wirklich.
_________________
"Wer reich stirbt, stirbt in Schande." (Andrew Carnegie)
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 13341
Autor Nachricht
Fluor



Alter: 17
Hier seit: 17.06.2009
Beiträge: 307
Wohnort: Hessen
germany1.gif
Verfasst am: 12/10/2009, 15:12  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

allphysist hat geschrieben:
Was sie bei einer HD hochziehen, ist die eine Sache. Wofür Du wirklich verknackt wirst, eine andere. Das erste regelt die Willkür, das zweite der Richter. Der darf ins Gesetz gucken, muß aber nicht wirklich.

Hey,
Ja da hast du leider Recht, du wirst sogar wenn du HNO3 und Glycerin da hast verknackt weil du angeblich Nitroglzcerin herstellen willst. Also ich rate euch nur, wenn ihr mit sowas arbeitet, was in Grauzonen ist, versteckt es gut. Denn was die net finden können sie auchnicht Anzeigen..

MfG
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 13341
Autor Nachricht
JM_turbo



Alter: 18
Hier seit: 15.02.2009
Beiträge: 167

germany.gif
Verfasst am: 12/10/2009, 15:16  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Naja... das Verstecken halte ich für noch unklüger, weil wenn sies' doch finden dann gibt es noch mehr Ärger !
_________________
What's the difference between Chemistry and cooking?
-In Chemistry, you should never lick the spoon.
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 13341
Autor Nachricht
allphysist



Alter: 44
Hier seit: 02.05.2003
Beiträge: 1527
Wohnort: Berlin
blank.gif
Verfasst am: 12/10/2009, 16:15  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Zitat:
Naja... das Verstecken halte ich für noch unklüger, weil wenn sies' doch finden dann gibt es noch mehr Ärger !


Da muß ich leider zustimmen. Alles fein säuberlich beschriftet ins Regal. Glycerin gibt es u.a. bei Spinnrad und bei Hornbach im Regal. HNO3 ist wohl der kritische Punkt.
_________________
"Wer reich stirbt, stirbt in Schande." (Andrew Carnegie)
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 13341
Autor Nachricht
Focus-Flamepoint



Alter: 22
Hier seit: 03.09.2007
Beiträge: 1242
Wohnort: Wien
austria.gif
Verfasst am: 12/10/2009, 16:49  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Da die durchsuchenden Beamten meist ohnehin keine Ahnung von Chemie haben kannst die Dosen mit Grazoneninhalt auch mit Fantasienamen etikettieren und offen im Regal stehen lassen. Selbst weiss man ja, was drin ist.

mfg Peter
_________________
in dubio pro reo

Ist Deine Bude HD ready?!
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 13341
Autor Nachricht
Xyrofl



Alter: 20
Hier seit: 25.06.2007
Beiträge: 1500

germany.gif
Verfasst am: 12/10/2009, 17:14  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Bevor das wieder abdriftet, derartige Chemikalienschutzpläne sind hier nicht das Thema, macht doch einen eigenen Thread dafür auf, wenn das so wichtig ist...

Hier geht es um die bloßen Gesetze und nicht um Behördenwilkür und den Schutz davor.
_________________
Und jetzt das Kinderlied:

Drah di net um oh oh oh
schau schau der Komissar geht um oh oh oh
er wird di anschaun und du weißt warum
die Lebenslust bring di um
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 13341
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen



Software: p-h-p-B-B-2 plus 1 Punkt 5