Entropie

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allphysist hat geschrieben: @Entropie/@Uranylacetat, ich bleibe dabei dass noch niemand wegen einer "reinen" Gerätebestellung eine HD bekommen hat. Unter Geräte verstehe ich z.B. alle Laborgeräte und Zubehör im Carl-Roth-Katalog.
Soweit Du damit auch die Firma Carl Roth meinst, stimme ich Dir zu. Das ist ein seriöses Unternehmen, welches
seine Kunden auch noch so behandeln wird, wie man es von einem seriösen Unternehmen erwarten würde.
Leider gibt es aber ein anderes Unternehmen, welches durch eine Umwandlung aus einem alteingesessenen Unternehmen
hervorgegangen ist, seit einiger Zeit jedoch in höchst fahrlässiger Weise regelrecht mit Verdachtsanzeigen um sich wirft! Auf das
habe ich angespielt, denn diesem Unternehmen traue ich inzwischen höchst leichtfertige Verdachtsanzeigen auch bei Kunden mit
seriösen Absichten bei der Bestellung völlig harmlosen Materials oder Laborgeräten zu.
Auf deren Konto dürften z.B. auch Anzeigen von Bestellungen von nur 0.5 Litern Salzsäure gehen, welche in alten BKA-Drogenberichten als Verdachtsanzeigen im Rahmen des Monitoring aufgeführt wurden.
Bei diesem Unternehmen gab es vor ca. 2 Jahren bereits einen Fall, wo nach dem glaubhaften Bericht eines betroffenen Gründers
eines Chemikalienhandels mit Betrieb im Industriegebiet auf eine blosse Anfrage nach einem Kostenvoranschlag
für Lösungsmittel in grösseren Mengen hin eine Verdachtsanzeige an das LKA NRW erfolgte, welches dann versuchte, den
Betrieb direkt zu schliessen und schliesslich eine Hausdurchsuchung durchführte. Ich denke, ein Kostenvoranschlag in Form eines
Blatts Papier mit blossen Preisangaben ist für die behauptete Drogenherstellung noch viel weniger zu missbrauchen als Glasgeräte.
Trotzdem gab es eine Verdachtsanzeige durch dieses Unternehmen und eine Durchsuchung von Wohnung und Betrieb.
Zitat:
Ich gebe mal zu bedenken, dass ein neues vc Mitglied leicht den Eindruck erhalten könnte, er/sie bestellt sich 100 Reagenzgläser und riskiert eine HD. Ganz so weit sind wir in D. noch nicht.
So weit sind wir in der Regel zum Glück noch nicht, aber bei gewissem 3-Buchstaben-Unternehmen halte ich
selbst eine Verdachtsanzeige auf Bestellung von ein paar Normschliff-Glasgeräten inzwischen für möglich,
wenn andere Verdachtskriterien nach deren (vorschneller) Meinung erfüllt sind. Die fragen nicht erst zurück,
um evtl. Unklarheiten oder Fehler (z.B. in Telefonbüchern) erst mal abzuklären, wie es der BLAC empfiehlt, sondern
zeigen binnen <24 Stunden direkt beim LKA mit schwersten Anschuldigungen zu Verbrechenstatbeständen(!) an,
wo eigentlich auf den ersten Blick gar kein Grund für eine Verdachtsanzeige besteht, wenn ein Händler für Chemikalien oder
eine Drogerie ein paar Säuren und Laugen bestellt. Bereits am Tag nach Bestellungseingang bei diesem
Anbieter hatte das LKA ein passendes "Gutachten" in Auftrag gegeben, dass das bestellte Allerwelts-
Material, welches zig legale Verwendungszwecke in Laboratorien hat und bereits überwiegend
an jedem Erstsemester-Arbeitsplatz in Chemiepraktika herumsteht, einzig zur Begehung des Verbrechens
des Verstosses gegen § ... BtmG verwendet werden könne.
Die Anzeige muss somit noch am Tag des Eingangs der Bestellung, fast 7 Tage vor der Lieferung,
an das LKA weitergeleitet worden sein. 3 Monate später stand dann das LKA mit dem mir ebenfalls vorliegenden
Durchsuchungsbeschluss vor der Tür.
Ich könnte mir gut verstellen, dass bei diesem Anbieter etwa sehr schnell in Verdacht geraten und Ärger bekommen könnte, wer etwa
als Sohn eines Winzers (oder irgendeine andere Chemie-ferne Branche; der Winzer kommt mir gerade in den Sinn, weil ein
Geschäftsführer eines grossen Verbandes der pharmazeutischen Industrie Sohn eines Winzers ist) als
Chemiestudent bzw. Postdoc/Privatdozent und Unternehmensgründer für ein wissenschaftliches Experiment ein Planschliff-
Reaktionsgefäss bestellt. Ich denke, auf diese Möglichkeit sollte man schon hinweisen, denn ich halte das nicht für abwegig, auch
wenn uns jetzt vielleicht noch kein Fall bekannt ist, wo eine reine Gerätebestellung angezeigt wurde.
Zitat:
Die Tatsache, dass im ach so freien freien Texas schon allein der Besitz von Laborglas eine Straftat darstellt, soll nicht unerwähnt bleiben.
WIe gesagt gibt es leider auch in der EU Bestrebungen, in eine ähnliche Richtung zu gehen. Deshalb halte ich sowas
bei besagtem 3-Buchstaben-Anbieter durchaus nicht für völlig undenkbar.
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Zuletzt bearbeitet von Entropie am 28/6/2012, 17:35, insgesamt einmal bearbeitet |
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