۞ Versuchschemie.de :: - Wieso bekommt man fast nirgends Kalkammonsalpeter zu kaufen?
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Unlöslich



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Verfasst am: 2/7/2012, 09:45  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

KAS ist NICHT als Brandfördernd eingestuft!
KAS findest du eigentlich jeden Frühling zur Düngerzeit bei fast jedem Bauern. Wenn du bei Landwirten irgendwelche weißen Berge siehst, ist das meist Harnstoff oder KAS. Einfach mal mit nem Eimer hingehen und fragen, die kriegen das Zeug für wenige Cent pro kg und schenken das meist her oder gegen ein kleines Trinkgeld.

Kalkammonsalpeter ist wirklich kein Problem in Deutschland, es sei denn du wohnst mitten in der Großstadt, wo keinerlei Landwirtschaft vorhanden ist.

Beim Landwirt findet man übrigens zahlreiche Chemikalien Wink
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palim-palim
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BJ68



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Verfasst am: 2/7/2012, 13:39  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Unlöslich hat geschrieben:
KAS ist NICHT als Brandfördernd eingestuft!



Schön, nur zählt das nicht.....



Satz 1 Nr. 1 bis 3 gilt auch für die Abgabe von nicht nach der Gefahrstoffverordnung mit dem Gefahrensymbol O (brandfördernd) zu kennzeichnenden Wasserstoffperoxidlösungen (CAS-Nummer 7722-84-1) mit einem Massengehalt von mehr als 12 Prozent und den nicht mit dem Gefahrensymbol O (brandfördernd) zu kennzeichnenden ammoniumnitrathaltigen Zubereitungen, die einer der in Anhang I Nummer 5 der Gefahrstoffverordnung genannten Gruppen A oder E oder den Untergruppen B I, C I, D III oder D IV zugeordnet werden können.
[...]
Abweichend von Satz 3 ist eine Identitätsfeststellung nach Satz 1 Nr. 1 erforderlich bei der Abgabe von
1. Ammoniumnitrat (CAS-Nummer 6484-52-2) und den in Satz 2 genannten ammoniumnitrathaltigen Zubereitungen,
[...]



 http://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv/__3.html

und da Satz 1 Nr. 1 bis 3. wie folgt lautet
(1) Stoffe und Zubereitungen, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) oder O (brandfördernd) oder F+ (hochentzündlich) oder mit den R-Sätzen R 40, R 62, R 63 oder R 68 zu kennzeichnen sind, dürfen nur abgegeben werden, wenn
1.der Abgebende die Identität (Name und Anschrift) des Erwerbers und, falls der Erwerber eine andere Person zur Abholung beauftragt hat (Abholender), deren Identität bei gleichzeitiger Vorlage der Auftragsbestätigung, aus der Verwendungszweck und Identität des Erwerbers hervorgehen, festgestellt hat,
2.dem Abgebenden bekannt ist oder er sich durch den Erwerber hat bestätigen lassen, dass dieser
[...]
b) als Endabnehmer diese Stoffe und Zubereitungen in erlaubter Weise verwenden will,
und keine Anhaltspunkte für eine unerlaubte Weiterveräußerung oder Verwendung bestehen,
3. der Erwerber, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, mindestens 18 Jahre alt ist,



ist KAS 27 inzwischen doch ein Problem in Deutschland....vgl.  http://www.ks-nitrogen.com/de/datasheet/BOX_27_KASweiss_0124_DE.pdf



Bj68
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pst69de



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Verfasst am: 3/7/2012, 23:19  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Wer suchet, der findet ... ich hab durch reinen Zufall eine öffentlich zugängliche Bezugsquelle ohne Internet ausgemacht ... muss man aber viele Baumärkte für abklappern ...

P.S: Werde ich auch auf PN nicht verraten oder gar versenden ... habe keine Lust auf Trouble egal welcher Art ...
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handelskontor-freitag.de



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Verfasst am: 7/7/2012, 08:55  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

mmh, ich habe mit 15 den Treckerführerschein gemacht und damals (kurz nach dem Krieg) Wink tonnenweise Kalkammonsalpeter in der Genossenschaft gekauft... Wie gut, dass es damals noch keine Terroristen gab, die mit dem Zeug was anfangen konnten. Die guten Neunziger.
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allphysist



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Beiträge: 2135
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Verfasst am: 7/7/2012, 14:37  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Die ganze Diskussion ist m.E. nach völlig überspannt. Irgendwelche Alkali-nitrat-Dünger sind doch immer ohne EVE frei erhältlich.
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