MasterOfDisaster hat geschrieben: Man sollte aber vielleicht doch mal den Grundsatz "immer gleich vom allerallerschlimmsten ausgehen" überdenken.
Im Endeffekt ist es eine Gewissensentscheidung des Einheitsführers. Für was er Sekunden hat, um etwas zu entscheiden, haben Gerichte wochen-, monate-, jahrelang Zeit, um es juristisch aufzurollen, wenn was schiefgelaufen ist. Er hat ne riesige Verantwortung, für seine Mannschaft, für den hilfesuchenden/-bedürftigen Bürger, für Dritte. Und dann ist noch das Damoklesschwert, dass wenn etwas schiefläuft, sein Handeln im Netz von meist unwissenden, anonymen Nutzern auseinandergenommen, be- und verurteilt wird. Das war Mitte der 90er definitiv anders.
MasterOfDisaster hat geschrieben: Wie heisst es dann immer so schön ? "Messungen haben ergeben, das für die Bevölkerung keine Gefahr bestand".
Diesen Satz hasse ich auch. Da sind wir auch noch auf der Suche nach einer geeigneten Formulierung, die den Tatsachenstand korrekt darstellt, keinen in Panik versetzt und verständlich ist. Bzw. es gibt schon div. Ansätze in gut gelungenen Berichten, wir müssen uns noch für den entscheiden, der sowohl uns als auch der Öffentlichkeitsarbeit gefällt.
MasterOfDisaster hat geschrieben: Dieses Verhalten führt in eine ganz ungute Richtung und die Feuerwehr tut sich keinen Gefallen damit, jede noch so kleine Betriebsstörung mittels Worst-Case-Szenario in ein Event zu verwandeln.
Entweder ist es eine kleine Betriebsstörung und der Verantwortliche (Assistent, Schichtführer, usw.) handelt wie du beschrieben oder es ist keine kleine Betriebsstörung mehr, dann ist ein gewisser Aufwand gerechtfertigt ...
MasterOfDisaster hat geschrieben: 2. wenn man sich versucht vorzustellen, welche Mengen Reiz- oder Giftgas notwendig sind um ein abgesaugtes Großraumlabor mit > 70 Personen darin in eine wirklich gefährliche Gaskammer zu verwandeln, dann fallen einem nicht viele Quellen für das Gas ein. Ein einzelnes Reagenzglas scheidet da realistisch betrachtet wohl ganz schnell aus, in Frage kommen dann eigentlich nur noch Abfallkanister, erfahrungsgemäß Waschbecken, Gasflaschen, Vorratsbehälter. Diese Quellen kann ein halbwegs fähiger Assistent in wenigen Sekunden checken und dann feststellen, ob wirklich irgendwo eine starke Gasentwicklung stattfindet, die einen Notruf rechtfertigt.
... oder der Verantwortliche (Assistent, Schichtführer, usw.) hat falsch reagiert und hat eine nicht vorhandene Gefahr herbeiphantasiert. Das kann man dann aber nun wirklich nicht der Feuerwehr anlasten.
Aber anscheinend hat das Lehrpersonal (Praktikumsleiter, Assistenten) richtig gehandelt:
Artikel in der Sächsischen Zeitung:
Zitat: Bei einer Lehrveranstaltung des Grundpraktikums für anorganische Chemie im Neubau der Chemischen Fakultät (Bergstraße 66) hatte am späten Donnerstagnachmittag ein Student über Übelkeit geklagt. Zudem hatten auch andere Teilnehmer der Erstsemester-Veranstaltung "Chemie der Elemente" einen starken Knoblauchgeruch wahrgenommen. Ein solcher Geruch kann auch bei der Freisetzung giftiger Arsenwasserstoffe entstehen.
...
Dass die Reaktion der Lehrkräfte nicht überzogen war, bestätigt Stefan Kaskel, Professor für Anorganische Chemie an der TU. "Alle Studenten und Betreuer haben im Sinne der Arbeitsschutz-Richtlinien gehandelt. Es war absolut richtig, so zu reagieren."
MasterOfDisaster hat geschrieben: Wer Ruhe bewahrt kann auch überlegt eingreifen - oft genug ohne einen Feuerwehreinsatz anzuleiern!
FullACK, nur gibt es es halt mehr Bürger, die sich mit nem Auto auskennen als mit Chemie.
Gruß
thgl
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