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Fred
Moderatoren helfen, wo sie können.


Alter: 20
Hier seit: 24.09.2006
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Verfasst am: 8/4/2008, 22:07  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Man kann trotzdem ne EVE Schciken.
Bei mir stand nur wegen KNO3 EVE da, hab aber auch KClO3 und Ba(ClO3)2 draufgeschrieben.
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Kendofan10




Hier seit: 05.04.2008
Beiträge: 70

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Verfasst am: 9/4/2008, 14:02  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ich will den Stoff auch gar nicht bestellen.... ich war nur grad auf der seite und hab währndessen den Thread gelesen und dann is mir der Stoff "Ins Auge gesprungen"
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cybercop



Alter: 22
Hier seit: 16.05.2006
Beiträge: 89

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Verfasst am: 23/7/2008, 17:07  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Wie ja nun bekannt ist hatte ich an dem großen Tag der rechtswidrigen HD's auch eine...nun hätte ich mal noch eine Frage. Ich frage ganz bewusst hier da ich denk das es hier am besten her passt wegen Gestzen.
Um es kurz zu machen....ich war am Montag beim Anwalt, dieser hatte mit der Kripo gesprochen, allen in allem wegen BTM's oder ähnliches brauch ich nix befürchten und genauso wenig wegen Strafen. Jedoch könnte es passieren das das Ordnungsamt nochmal was von mir wegen unsachgemäßer Lagerung will. An dem Tag der HD war schon eine da, die erzählte was von einer Bodenauffangswanne, was ich jedoch für totalen Schwachsinn halte. Ich habe schon versucht im I-Net irgendwelche Vorschriften zu finden jedoch ist das einzige was man einhalten solle die LGK's. Jegliche Schutzvorrichtungen wurden im Grunde genommen auch getroffen:Belüftung des Raums, komplette Schutzmonktur mit Gasmaske, Feuerlöscher, Zugang zu dem Labor hat nur wer einen SChlüssel fürs Haus hat also abschließbar und Entsorgungskanister in denen auch was drin hab ich auch gehabt.
Wegen was wollen die mir nun gegen das Bein pissen? Kann mir das jemand sagen?
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Alle Ding' sind Gift und nichts ohn' Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist. (Paracelsus 1493-1541)
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LabChem



Alter: 38
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Verfasst am: 24/7/2008, 00:27  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

cybercop hat geschrieben:
Wie ja nun bekannt ist hatte ich an dem großen Tag der rechtswidrigen HD's auch eine...nun hätte ich mal noch eine Frage. Ich frage ganz bewusst hier da ich denk das es hier am besten her passt wegen Gestzen.
Um es kurz zu machen....ich war am Montag beim Anwalt, dieser hatte mit der Kripo gesprochen, allen in allem wegen BTM's oder ähnliches brauch ich nix befürchten und genauso wenig wegen Strafen. Jedoch könnte es passieren das das Ordnungsamt nochmal was von mir wegen unsachgemäßer Lagerung will. An dem Tag der HD war schon eine da, die erzählte was von einer Bodenauffangswanne, was ich jedoch für totalen Schwachsinn halte. Ich habe schon versucht im I-Net irgendwelche Vorschriften zu finden jedoch ist das einzige was man einhalten solle die LGK's. Jegliche Schutzvorrichtungen wurden im Grunde genommen auch getroffen:Belüftung des Raums, komplette Schutzmonktur mit Gasmaske, Feuerlöscher, Zugang zu dem Labor hat nur wer einen SChlüssel fürs Haus hat also abschließbar und Entsorgungskanister in denen auch was drin hab ich auch gehabt.
Wegen was wollen die mir nun gegen das Bein pissen? Kann mir das jemand sagen?


Hallo,
jetzt muß ich auch mal zu all den Themen was los werden (HD´s, Gesetzte, etc)...
Erst einmal zu deiner Frage (bin zwar kein Jurist..., aber): Soweit ich weiß, kann das OA dir erst einmal nichts.
Oder anders, müssen jetz alle Reiniger, Farben, Motorenöl und was sonst noch so im Haushalt gelagert wird in Auffangwannen aufbewahrt werden. Denke wohl kaum. Rolling Eyes
Ich zitiere mal die GefStoffV: §2 Anwendungsbereich (4) ... Die §§ 15a bis 15e und der Fünfte und Sechste Abschnitt gelten nicht für den Umgang
1. ...
2. in Haushalten
Arrow siehe Fünfter Abschnitt (§24 Aufbwahrung und Lagerung): Also dieser Abschnitt (§) gilt nicht für Dich Exclamation

Dann gibts noch gewisse TRGS, denke aber da kommst Du nicht mal ansatzweise an die Mengen (wobei die auch nicht, soweit ich weiß, für den Privaten Bereich gelten).

Dann gabs früher einmal die VbF, die durch die Gerätesicherheitsverordnung ersetzt wurde: Hier werden die Mengen von brennbaren Flüssigkeiten (auch im privaten Haushalt) geregelt, da müssen aber vieeeele Liter zusammen kommen.

Natürlich darfst Du nicht durch die Lagerung, andere oder Deine Umwelt gefährden, diese gilt aber auch für z.B. für Motoröl von PKW´s.
Denke, Sie können Dir höchstens für die Zukunft auflagen machen, wenn Du Dein Hobby fortsetzen willst, wie Du die Sachen zu lagern hast, etc. dazu ist das Ordnungsamt berechtigt.

Jetzt zu einem anderen Thema: Demnächst dürfen bestimmte "Sprengstoffgrundsubstanzen" nicht mehr an Privat abgegeben werden wie z.B. Kaliumnitrat, KMnO[sub]4 etc. Es ist nur noch eine Frage von Wochen bzw. Tagen bis die neue ChemVerbotsV in Kraft tritt, da die Änderung wiohl schon beschlossen wurde und diese nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden muß.

Jetzt noch zu den HD´s:
... äh, werde es mal im passenden Bereich weiter schreiben Arrow
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Dolphin661
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Verfasst am: 24/7/2008, 00:33  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

was sie Dir gesagt haben stimmt schon - das ist nix neues, bei bestimmten Substanzen musst Du eine bestimmte Norm bei der Lagerung erfüllen...aber wenn mans genau nimmt dürfte nach dieser Norm klein Hausbesitzer Heizöl im Keller haben.
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ChemDoc



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Verfasst am: 24/7/2008, 08:33  Titel:  Sinn der Gesetze Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo,
bei meiner HD hat mir ein Beamter mitgeteilt, dass viele Firmen (welche hat er nicht gesagt) aufgefordert worden sind, den Verkauf von Chemiekalien und Substanzen, die geeignet sind Drogen oder Sprengstoffe herzustellen, den Behörden zu melden. Manche Sachen werden erst ab einer bestimmten Menge gemeldet, andere werden in jedem Fall gemeldet. Idea
Da macht das Einkaufen richtig Spass.
Wenn ich dann noch im neuen Sprengstoffgesetz lese, dass jemand auch verdächtigt wird, wenn er geeignete Geräte zur Herstellung illegaler Produkte besitzt, dann habe ich auch noch um meine Kochtöpfe und Bratpfannen angst. Wer weiss wie lange wir die noch benutzen dürfen.
Ich glaube langfristig hat man sich vorgenommen, jeglichen Verkauf von Chemikalien an Privatpersonen zu unterbinden. Denn es ist ja schließlich von immenser Wichtigkeit, wer uns vergiftet.
Würden alle Hobbychemiker ihr Quecksilber zusammenlegen, dann würden die mit Sicherheit nicht die Menge erreichen, die die chem. Industrie allein an einem Tag in die Elbe jubelt.
Dito gilt für viele andere Substanzen - allen voran Blei, das Dank der Lobbyisten in Millionen Tonnen Bereich auf unseren Feldern liegt und täglich von uns verspeist wird. Aber wenn der Hobbychemiker 100g Mennige kaufen will, wird er kriminallisiert.
Mein Magen und meine Galle gebieten mir aufzuhören.

trotzdem noch nen schönen Tach, Karl Heinz
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Chlorat



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Verfasst am: 24/7/2008, 12:13  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ist es denn nicht z.B. in Texas so, dass man sich beim Kauf eines Erlenmeyerkolbens ausweisen muss und dies dann den Behörden gemeldet wird?

Dies wird in der real existierenden Demokratie Deutschland auch noch kommen....
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Tony



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Verfasst am: 24/7/2008, 13:57  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Vielleicht ist es ja schon so, wenn man ganz kompakte, größere Laborausrüstung kauft?

@ChemDoc: Woher ist die Regelung, dass man durch den besitz passender Geräte verdächtigt wird?

mfg
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ChemDoc



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Verfasst am: 24/7/2008, 14:21  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Von den Beamten selbst. Die vertraten sogar die Auffassung, dass ein Hobbylabor beim zuständigen Amt angemeldet werden müsste. Was fürn Quark. Das meiste kann ich auch in der Küche kochen. Schau mal bitte meinen Tipp beim Gurkenglas an.
Lass dir nichts vergraulen
Karl Heinz
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cybercop



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Verfasst am: 24/7/2008, 14:32  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Beamte sind so mancher nicht nachvollziehbaran Ansicht. Meine Buttersäure fiel angeblich unters BtMG und Toluol wie auch P rot sind VERBOTEN!
Aber wehe man sagt mal was dagegen, sofort biste vorlaut und wirst erstmal zammgeschissen.
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allphysist



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Verfasst am: 24/7/2008, 14:32  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

ChemDoc hat geschrieben:
dass ein Hobbylabor beim zuständigen Amt angemeldet werden müsste


Hallo ChemDoc. Welches Amt sollte das denn sein? Das Amt für Hobbylaboristik? Wink
Wenn ich damit zum Ordnungsamt gehen würde (!) - ich habe nicht die Absicht - gäbes es zwei mögliche Outcomes:

1. HD
2. "was haben Sie? nein, dafür sind wir nicht zuständig."

Beides kann ich mir schenken. Solange das Gesetz mir nicht vorschreibt, daß ich meine Persönlichkeitsentfaltung registrieren lassen muß, melde ich gar nichts an. Schon gar nicht unter Berücksichtigung des Bildungsstandes (in Bezug auf organische Chemie) unserer Beamten.

Ein Schein, daß man mit Giften umgehen kann, wäre allerdings nicht schlecht. Wo kann man sowas machen?? Stand hier irgendwo, oder??

@cybercop - wie kann man nur mit Polizisten reden?? Rolling Eyes Das ist lebensgefährlich!
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cybercop



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Verfasst am: 24/7/2008, 14:35  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Der Schein ist glaube ich der Sachkundenachweis. Da gibts eine Auflistung mit was für erlernten Berufen diesen schon mit erworben hat. U.a. als Apotheker, Apothekergehilfe, PtA, Drogist,...usw.

EDIT: Das habe ich auch gemerkt, vorallem wenn die der Meinung sind das man NUR aus HCl, NH3, EtOH und P rot Crystal herstellen kann. Ja und wo kommt der Phenylring her? Ich würde mal sagen von der Phenylessigäsure die er nie erwähnt hatte und auch noch nie gehört hat. Evil or Very Mad
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BJ68



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Verfasst am: 24/7/2008, 19:48  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Tony hat geschrieben:
Vielleicht ist es ja schon so, wenn man ganz kompakte, größere Laborausrüstung kauft?
mfg


Alöso ich habe mich vor Jahren mit einem Lab-Supply Händler aus Münschen unterhalten und er meinte, daß sie den Kauf von z.B. (best. Größen = unsicher, da ich micht nicht mehr genau erinnern kann) Vigreux-Kolonnen, Rückflußkühlern usw. melden würden.....ala "freiwilliges" Monitoring, dann kannst Du sicher sein, daß Dein Name irgendwo elektronisch in einer Datei ist....


bombjack
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Tony



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Verfasst am: 24/7/2008, 20:23  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ja, das hat doch was mit dem Schnapsbrennen zu tun, oder? Da gibts doch diese Regelungen für Destillen.
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facer91




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Verfasst am: 25/7/2008, 12:11  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Kann es sein das das Gesetz für Kaliumpermanganat und co schön Angewenden wird ?

Weil mir wurde heute in der Apo gesagt das sie nur 5-10g rausgeben dürfen mehr nicht!
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


Albert Einstein
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