۞ Versuchschemie.de :: - Gesetze bezüglich Chemikalien
Zum Portal Experimente Periodensystem Über_VC Foren-Index Suche
    Registrieren      Login        
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen Printable version
Autor Nachricht
Chris

Was ist ein Superuser?

Alter: 25
Hier seit: 06.09.2005
Beiträge: 5339

blank.gif
Verfasst am: 3/1/2007, 18:41  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ja, Du hast dann ne "Sachkunde".
Kopie des Gehilfenbriefs reicht.
Bei Omikron z.B., die ja recht scharfe Hunde sind, bekämst Du praktisch alles.
Nur stände da das Versandverbot für Gifte im Wege...

Ob die genaue Unterscheidung Chemielaborant/Chemikant da ne Auswirkung hat, kann ich Dir nicht sagen.
Vorstellen kann ich es mir aber! Ich kann nur für "Chemielaboranten" sprechen...
Doch wofür haben wir schließlich Entropie? Wink
VerstecktBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 1348
Autor Nachricht
Giftmischa



Alter: 29
Hier seit: 30.12.2006
Beiträge: 299

blank.gif
Verfasst am: 3/1/2007, 18:50  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

ok danke! naja ich brauche eigentlich nicht übers netz zu bestellen, da ich einen großen chemiekalien und laborhandel vor meiner haustür habe... ist immer ganz witzig kommst dir vor wie beim metzger "...und noch 3 rundkolben bitte... darfs ein wenig mehr sein..." Mr. Green

edit. jetzt stellt sich nur die frage, was man mit diesem schein alles bekommt?!? ist das vergleichbar mit nem giftschein oder sachkundenachweiß... keine_ahnung hilfe bahnhof

mfg
_________________
Stulti est se ipsum sapientem putare et scientia potentia est.
Im Avatar: Diels-Alderson fliegt mit den Doppelbindungen Wink
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 1348
Autor Nachricht
Entropie

Was ist ein Superuser?


Hier seit: 19.09.2005
Beiträge: 2998

blank.gif
Verfasst am: 25/1/2007, 21:35  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo!

Chris hat geschrieben:
Ja, Du hast dann ne "Sachkunde".
Kopie des Gehilfenbriefs reicht.
...
Ob die genaue Unterscheidung Chemielaborant/Chemikant da ne Auswirkung hat, kann ich Dir nicht sagen.
Vorstellen kann ich es mir aber! Ich kann nur für "Chemielaboranten" sprechen...
Doch wofür haben wir schließlich Entropie? Wink


Zufaellig habe ich Eure neuen Artikel hier gelesen. (In den alten Threads hier oben muesste man uebrigens auch mal
ein paar Aussagen zu Vorschriften korrigieren, bloss hatte ich dafuer bisher noch keine Zeit, kann das aber mal
nachholen.)

Das koennte man meinen und das waere auch logisch.
Aber Paragraph 5 ChemVerbotsV ist besonders unlogisch geregelt.
Als Sachkenntnis gilt z.B. eine Berufsausbildung als Apotheker, Drogist oder Apothekerhelferin.
Aber nicht einmal ein Diplom in Chemie wird ohne zusaetzliche Pruefung in Rechtskunde
als Sachkenntnis nach Paragraph 5 anerkannt.
Somit haben wir in Deutschland die absurde Situation, dass ein Chemiker ohne den
zusaetzlichen Sachkenntnisschein z.B. nicht einmal Chemikalien fuer seine Berufsausuebung
importieren darf. Das war 1986 zeitweilig sogar noch absurder geregelt, dass Sachkenntnis
theoretisch sogar fuer jeden Umgang mit giftigen Stoffen vorgeschrieben war, die aber an
Universitaeten kaum jemand hatte... Theoretisch haetten die Mitarbeiter chemischer Institute
dann nur unter Aufsicht von einem Drogisten etc. arbeiten duerfen...

Anerkannt werden ferner Bescheinigungen und "grosse Giftscheine" nach altem
Recht (nach GefStoffV, DDR-Recht usw.).

Ich fuerchte, er muss somit eine zusaetzliche Pruefung ablegen.
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 1348
Autor Nachricht
candy




Hier seit: 25.05.2007
Beiträge: 34

blank.gif
Verfasst am: 9/12/2007, 22:41  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Weiß jemand auf was man achten möchte wenn man als Gewerbetreibender bzw Endverbraucher Chemikalien ausserhalb der EU importieren möchte. Die chemikalien haben keinerlei Gefährdungspotential und unterliegen auch keinen gesetzlichen Restriktionen. Das Land was hier insbesondere in betracht kommt ist China. Menge etwa 1-20Kg.
VerstecktBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 1348
Autor Nachricht
versor




Hier seit: 16.08.2006
Beiträge: 466
Wohnort: Franken
germany.gif
Verfasst am: 9/12/2007, 23:09  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

kommt darauf an was für einen stoff du exportieren möchtest? in manchen fällen benötigt man eine
ausfuhrgenehmigung. einfach mal beim zuständigen hauptzollamt nachfragen
_________________
carpe noctem
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 1348
Autor Nachricht
tt-web



Alter: 32
Hier seit: 06.03.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Groß-Zimmern
germany.gif
Verfasst am: 6/3/2008, 10:48  Titel:  Nochmal, weil ich es nicht kapier... Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo,
also ich verstehe diese Regelungen nicht ganz (könnte auch daran liegen, dass sie echt däml... sind). Also wenn ich jetzt mein Diplom (ich mein, das ist doch eigentlich schon was, oder?) an der FH mache, mich also Dipl.Ing.(FH) nennen darf (das ist mein Abschluss). Darf ich dann alle Chemikalien bestellen (explosivstoffe von mir aus mal ausgenommen, die kann man sich bei bedarf auch selber herstellen), oder darf ich es nicht?
Im Studium mussten wir ein Berufspraktisches Semester machen und ich arbeite seit Jahren in einem Chemiebetrieb mit....

Wo bekommt man denn denn Nachweis her? Von so Kursen hab ich noch nie was gehört..

Liebe Grüße Thomas (Gaaanz neu hier im Forum)
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 1348
Autor Nachricht
MasterOfDisaster




Hier seit: 08.06.2004
Beiträge: 6605

blank.gif
Verfasst am: 6/3/2008, 11:39  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Theoretisch darfst Du alles kaufen, auch ohne Diplom oder sonstiges, aber:

1. giftige Stoffe darf Dir niemand im Versandhandel verkaufen. Ausserdem dürfen diese Stoffe und brandfördernde Stoffe nicht im Einzelhandel durch Selbstbedienung verkauft werden.
2. explosive Stoffe darfst Du nicht selbst herstellen und niemand darf sie Dir verkaufen, auch nicht mit Diplom.
3. die meisten Händler verkaufen gar nicht erst an Privatleute, um jedwedem Ärger aus dem Weg zu gehen. Da würde nur die Anmeldung eines Gewerbes helfen. Dann könntest Du z.B. bei VWR oder Sigma-Aldrich einkaufen.
4. giftige und brandfördernde Stoffe bekommst Du zwar im Ladenverkauf (z.B. in der Apotheke), allerdings müssen dabei Dein Name und Deine Adresse im "Giftbuch" notiert werden. Ob Du ausgebildeter Chemiker bist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wenn der Apotheker kalte Füsse bekommt, kann er die Abgabe der Chemikalien auch verweigern. Dazu kommt noch, daß Apotheker z.T. schon dazu aufgefordert wurden, verdächtige Kunden an das LKA zu melden. Damit könnte auf den Einkauf von simplen Grundchemikalien in der Apotheke eine Vorladung zur Polizei oder schlimmstenfalls eine Hausdurchsuchung folgen.

Willkommen im Jahr 2008 in der BRD !
_________________
"Hobbyislamchemikerterroristen rühren ultragiftigen Hochbrisanznuklearsprengstoff nach Anleitungen aus dem Dark-Internet und Geheim-Chemiebüchern multimegatonnenzentnerweise in der Badewanne und im Swimmingpool an und konsumieren nebenher selbstlaborierte Rauchhaschwahngiftspritzen" -- Obtainium


Zuletzt bearbeitet von MasterOfDisaster am 8/4/2008, 21:52, insgesamt einmal bearbeitet
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 1348
Autor Nachricht
BJ68



Alter: 44
Hier seit: 08.06.2006
Beiträge: 1498
Wohnort: out of Hawaii
blank.gif
Verfasst am: 6/3/2008, 11:49  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

MasterOfDisaster hat geschrieben:
T
3. die meisten Händler verkaufen gar nicht erst an Privatleute, um jedwedem Ärger aus dem Weg zu gehen. Da würde nur die Anmeldung eines Gewerbes helfen. Dann könntest Du z.B. bei VWR oder Sigma-Aldrich einkaufen.



Alllerdings kann es sein, daß Du Dir mit der Anmeldung eines Gewerbes ein mittleres u.U. teueres Ei legst, denn in München auch einer Messe (Biotechno) kam auf die Frage von mir an eine Chemikalienfirma (nicht Sigma, VWR) ob denn meine Sachkunde durch den PTA-Gesellenbrief für eine Bestellung ausreichen würde, die Antwort: Nein....auf Nachfrage hieß es dann als Grund, weil ja bei Gewerbetreibenden auch das Gewerbeaufsichtsamt, die Berufsgenossenschaft usw. eine Kontrollfunktion ausüben würden.
Kann also sein, daß mit einer Gewerbeanmeldung auch Forderungen wegen Lagerung, Zugang usw. erhoben werden.....und das ChemG. in seiner vollen Härte zuschlägt.......daher Vorsicht, denn ein Verstoß geht u.U. schneller als man glaubt und in den Teilen ist mitunter auch Fahrlässigkeit strafbewährt, was nichts anderes heißt das der Satz "Nicht Wissen schützt vor Strafe nicht" gilt.

bombjack
VerstecktBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 1348
Autor Nachricht
Katastrophenchemiker
gesperrt



Alter: 22
Hier seit: 03.12.2007
Beiträge: 215
Wohnort: Sächsische Wunderlandschaft
ussr.gif
Verfasst am: 6/3/2008, 18:09  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@ MoD
CMR-Stoffe Kat. 1&2 dürfen generell nicht an den privaten Endabnehmer abgegeben werden.
(Wobei man da die Rahmenbedingungen, wie es aussieht, noch biegen kann.)
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 1348
Autor Nachricht
Kendofan10




Hier seit: 05.04.2008
Beiträge: 70

germany.gif
Verfasst am: 8/4/2008, 19:48  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@MasterofDisaster du hast ja geschrieben, dass niemand giftige, explosive oder Brandfördernede Stoffe verkaufen darf, aber auf Chemikaline-Shop.de schreiben sie zwar bei giftigen und explosiven Stoffen, das man sie selbst abholen muss, jedoch verlangen sie bei brandfördenden Stoffen nur eine Endverbleibserklärung, und bespielsweise beim Stoff Bariumchlorat Monohydrat (Brandfördernd, Gesundheitsschädlich) verlangen sie gar nichts, ist also frei Verkäuflich. Verkauft Chemikalien-Shop diesen Stoff illegal? Chemikaline-Shop
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 1348
Autor Nachricht
*Mathias*




Hier seit: 26.07.2007
Beiträge: 1400
Wohnort: Südlich vom Nordpol
austria5.gif
Verfasst am: 8/4/2008, 20:31  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Nein, das ist je nach Hersteller verschieden!
_________________
 Ozzy Osbourne - Crazy Train (Hard Rock)
VerstecktBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 1348
Autor Nachricht
Kendofan10




Hier seit: 05.04.2008
Beiträge: 70

germany.gif
Verfasst am: 8/4/2008, 20:37  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Aber MasterOfDisaster hat ja geschrieben, dass es verboten ist Brandfördernde Stoffe zu verschicken, und diese Gestze gelten doch für alle Herrsteller....
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 1348
Autor Nachricht
*Mathias*




Hier seit: 26.07.2007
Beiträge: 1400
Wohnort: Südlich vom Nordpol
austria5.gif
Verfasst am: 8/4/2008, 20:48  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Es gibt ja Ausnahmen, außerdem ist es sowieso nur für Privatpersonen eingeschränkt, sonst könnten ja Schulen auch nicht bestellen...
_________________
 Ozzy Osbourne - Crazy Train (Hard Rock)
VerstecktBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 1348
Autor Nachricht
Katastrophenchemiker
gesperrt



Alter: 22
Hier seit: 03.12.2007
Beiträge: 215
Wohnort: Sächsische Wunderlandschaft
ussr.gif
Verfasst am: 8/4/2008, 21:40  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Brandfördernde Chemikalien dürfen via Versand an den Privenda abgegeben werden.
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 1348
Autor Nachricht
MasterOfDisaster




Hier seit: 08.06.2004
Beiträge: 6605

blank.gif
Verfasst am: 8/4/2008, 22:04  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Das ist wieder eine der Feinheiten: brandfördernde Substanzen dürfen im Versandhandel an Privatleute verkauft werden, wenn die Bedingungen nach §3 ChemVerbotsV erfüllt sind. Das bedeutet:
1. Name und Anschrift des Erwerbers müssen bekannt sein
2. der Käufer muss mindestens 18 ahre alt sein
3. der Käufer muss bestätigen, daß er die Stoffe nur in erlaubter Weise verwenden wird (=>EVE)
4. der Verkäufer muss den Käufer umfassend über den Stoff informieren.

Im Einzelhandel wird ein Verkauf durch Selbstbedienung ausgeschlossen (§4 ChemVerbotsV).
Ich habe meine früheren Ausführungen entsprechend geändert und ergänzt, damit möglichst keine falschen Informationen stehenbleiben.

Zitat:
bespielsweise beim Stoff Bariumchlorat Monohydrat (Brandfördernd, Gesundheitsschädlich) verlangen sie gar nichts, ist also frei Verkäuflich. Verkauft Chemikalien-Shop diesen Stoff illegal?


Wenn der Stoff als brandfördernd eingestuft ist und sie ihn tatsächlich ohne EVE verkaufen, ist es illegal. Ich würde den Stoff auf keinen Fall bestellen ! Das wäre gleich ein guter Vorwand für eine HD, sowohl beim Händler als auch beim Käufer.
_________________
"Hobbyislamchemikerterroristen rühren ultragiftigen Hochbrisanznuklearsprengstoff nach Anleitungen aus dem Dark-Internet und Geheim-Chemiebüchern multimegatonnenzentnerweise in der Badewanne und im Swimmingpool an und konsumieren nebenher selbstlaborierte Rauchhaschwahngiftspritzen" -- Obtainium
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden  Display: 1348
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen



Software: p-h-p-B-B-2 plus 1 Punkt 5